Reglemente des tcab

1         Allgemeines Reglement

1.1        Sportliches und faires Verhalten

Sportliches und faires Verhalten auf unserer Tennisanlage ist eine selbstverständliche Voraussetzung für alle Tennisspieler.

1.2        Kameradschaft

Alle Tennisspieler sollen dazu beitragen, dass auf der Anlage stets ein guter, sportlicher Geist herrscht. Als Tennisspieler des tcab ist man zu kameradschaftlicher Rücksichtnahme verpflichtet.

1.3        Einhaltung der Reglemente

Die Einhaltung der Reglemente des tcab ist für alle Tennisspieler, die das Areal des tcab benutzen, Pflicht und ergänzt die allgemeine Haus- und Platzordnung der bxa. Der Vorstand kann Anordnungen treffen, welche von diesem Reglement abweichen.

1.4        Kontrolle / Aufsicht

Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt Kontrollen durchzuführen, reglementwidrige Reservationen zu streichen und unberechtigte Personen vom Platz zu weisen. Verwarnungen und Ausschlüsse werden in den Statuten 2.5 geregelt.

1.5        Weiterführende Reglemente

1.6        Schlussbestimmungen

Alle über die Reglemente des tcab (bsp. Anlagereglement, Platzreglement, Spielreglement, Mitgliedschafts- und Angebotsreglement, Interclub-Reglement) hinausgehenden Angelegenheiten sind entweder in den Statuten des tcab umschrieben oder müssen von Fall zu Fall durch den Vorstand geregelt werden.

 

Die Reglemente des tcab sind von der Generalversammlung des tennisclub airport bassersdorf vom 5. März 2014 genehmigt worden und ersetzen alle früheren Versionen. Gemäss Statuten 4.3.9 steht es in der Kompetenz des Vorstandes, künftige Änderungen der Reglemente, sofern sie den Statuten nicht widersprechen, jederzeit einzubringen.

 

2         Anlagereglement

2.1        Ordnung

Auf dem Areal des tcab soll Ordnung herrschen. Den Weisungen des Vorstandes und der bxa ist Folge zu leisten.

2.2        Clubhaus

Das Clubhaus soll ein Begegnungsraum sein. Tennisspieler, die einen U-Key besitzen, haben freien Zutritt zum Clubhaus. Vor dem Eintritt sind die Sandplatzschuhe zu reinigen. Für die Beantragung eines U-Keys siehe Anlagereglement2.4. Nach der Benützung der Küche und Tische sind diese zu reinigen. Das Geschirr ist nach der Benützung zu reinigen und ordnungsgemäss zu verräumen. Nach dem Verlassen des Clubhauses sind alle Lichter zu löschen und alle Türen zu verschliessen (insbesondere die Terrassentüren).

2.3        Ein- und Ausgang der Tennishalle

Das Betreten und Verlassen der Tennishalle hat ausschliesslich über den offiziellen Eingang (Clubhaus) zu erfolgen. Der letzte auf dem Tennisplatz 9 oder 11 anwesende Tennisspieler ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Türen geschlossen wurden. Bei Regen ist das Öffnen der Schiebetüren untersagt.

2.4        Garderobenkasten-Schlüssel / U-Key

Garderobenkasten-Schlüssel sowie U-Key‘s können beim Leiter Mitglieder (mitglieder@tcairport.ch) bezogen werden. Die Konditionen sind aus dem Mitgliedschafts- und Angebotsreglement zu entnehmen. Mittels dem U-Key erhält der Tennisspieler Zutritt zum Clubraum.

2.5        Licht

Der letzte auf dem Tennisplatz anwesende Tennisspieler ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Lichter auf den Aussen- und Innenplätzen gelöscht werden. Der Schalterkasten für die Aussenplätze befindet sich an der Aussenfassade der bxa-Werkstatt und der Schalterkasten für die Innenplätze befindet sich rechts an der Wand beim Halleneingang.

2.6        Hunde

Wer Hunde auf das Areal des tcab führt, ist verpflichtet, diese an die Leine zu legen und dafür zu sorgen, dass sie den Spielbetrieb nicht stören. Für durch sie verursachte Schäden haftet der Halter. In der Tennishalle gilt striktes Hundeverbot.

2.7        Haftung

Der tcab lehnt jegliche Haftung (bsp. Diebstahl, Personen- oder Sachschäden) ab.

2.8        Beschwerden

Beschwerden betreffend Zustand der Anlagen, des Clubraums, der Garderoben, etc. sind an den Leiter Anlage (anlage@tcairport.ch) zu richten.

2.9        Rauchen

In der Tennishalle und dem Clubraum ist das Rauchen verboten.

2.10   Parkplätze

Auf dem Areal der bxa-Sportanlage stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

3         Platzreglement

3.1       Abziehen der Tennisplätze

Nach jedem Spiel muss der Tennisplatz durch die Spieler mit dem Besen abgezogen werden. Das Abziehen des Platzes muss vor Ablauf der ordentlichen Spielzeit erfolgen, sodass die nächsten Spieler pünktlich beginnen können. Die Linien müssen dabei nicht zwingend nachgezogen werden.

3.2        Sandplätze

3.2.1        Platzpflege

Der Platzwart (bxa) pflegt und unterhält die Plätze.

3.2.2        Sperrung der Plätze

Nicht bespielbare Plätze werden durch den Platzwart oder ein Mitglied des Vorstandes gesperrt. Die Sperrung ist im Platzreservierungssystem des tcab ersichtlich. Wird trotz Sperrung auf den Plätzen resp. dem Platz gespielt, so haften die fehlbaren Mitglieder für die verursachten Schäden. Jedes Mitglied nutzt die Plätze auf eigene Verantwortung, sofern diese nicht gesperrt sind.

3.2.3        Bewässerung der Sandplätze

Vor jeder Tennisstunde sind die Plätze zu bewässern.

3.3        Hallenplätze

3.3.1        Getränke

In der Tennishalle darf nur aus verschliessbaren Behältern getrunken werden. Einzig während den Interclub-Meisterschaften ist mit Vorsicht das Trinken aus Bechern erlaubt.

3.3.2        Telefon

In der Tennishalle ist das Telefonieren untersagt.

4         Spielreglement

4.1        Saison

Die Sommersaison dauert 24 Wochen und beginnt Anfang April. Die Wintersaison dauert 28 Wochen und beginnt Ende September.

4.2        Spielzeit

Die Sandplätze stehen während der Sommersaison von 08.00-23.00 Uhr (Platz 4 und 5 07.00-23.00 Uhr) und die Hallenplätze während der Sommer- und Wintersaison von 08.00-23.00 Uhr (Platz 11 07.00-23.00 Uhr) zur Verfügung. Die Hallenplätze sowie die Sandplätze können jeweils zur halben Stunde gebucht werden.

4.3        Ausserordentliche Platzreservation

Platzreservationen können durch den Leiter Wettkampf/Spielbetrieb (wettkampf@tcairport.ch) für Meisterschaftsspiele, Turniere sowie kantonale oder clubinterne Veranstaltungen vorgenommen werden. Die Daten werden im Reservierungssystem des tcab bekannt gegeben.

4.4        Reservation

  1. Jede Platzreservation muss vor Spielbeginn im Platzreservierungssystem des tcab korrekt eingetragen werden. Ist der reservierte Platz vor Spielbeginn frei, so muss ab dem Zeitpunkt der Platzbetretung die Stunde im Reservierungssystem gebucht werden. Bei gebührenpflichtigen Plätzen werden die verbleibenden Minuten bis zum Spielbeginn pro Rata abgerechnet. Ist der reservierte Platz vor Spielbeginn belegt, so darf dieser, um pünktlich beginnen zu können, 5 Minuten vor Spielbeginn ohne eine zusätzliche Reservation betreten
  2. Alle sich auf dem Tennisplatz befindenden Personen müssen mit ihrem Login bzw. der entsprechenden Rolle (bsp. Mitglied, Trainer, Gast 1, Gast 2, etc.) korrekt im Reservationssystem eingetragen sein. Das Reservationssystem ist stets identisch mit der Platzbelegung zu führen.
  3. Ist der Platz in der nachfolgenden Stunde frei, so muss dieser spätestens nach 15 Minuten verlassen werden. Falls länger gespielt werden soll, muss zwingend eine Reservation erfolgen, auch dann, wenn die folgende Stunde nicht komplett gespielt wird. Beim Spielen mit einem Gast gelten dieselben
  4. Informationen zur Reservierung mit der Ballmaschine sind aus dem Spielreglement 4.11 zu entnehmen.

4.5        Kontrolle der Platzreservation

  1. Der Vorstand ist berechtigt, stichprobenweise Kontrollen mittels der vorhandenen Überwachungskamera durchzuführen.
  2. Wird festgestellt, dass Spielerinnen oder Spieler über die gebuchte Zeit hinaus (gemäss Reglement Artikel 4.4. c)) ohne gültige Reservation weiterspielen, wird die Reservation nachträglich kostenpflichtig verlängert und die betroffene Person informiert.
  3. Bei einem zweiten Verstoss derselben Person erfolgt zusätzlich eine schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf eine mögliche Busse.
  4. Beim dritten Verstoss wird eine Busse von CHF 100.– erhoben.
  5. Bei jedem weiteren Verstoss kann neben der Busse von CHF 100.- die betroffene Person für die Platzbenutzung gesperrt werden.

4.6        Annulation einer Reservation

Es wird erwartet, dass Annullationen schnellstmöglich im System vorgenommen werden, um die Plätze für andere Tennisspieler zur Verfügung zu stellen. Die Annullationbedingungen der einzelnen Kategorien sind im Reglement „Mitgliedschaft- und Angebotsreglement“ zu finden.

4.7        Auseinandersetzungen

Es wird erwartet, dass allfällige Differenzen über Reservationen und/oder Spielbetrieb in sportlicher Fairness einvernehmlich geregelt werden. Eventuelle Beschwerden sind an den Vorstand zu richten.

4.8        Juniorentraining / Clubtrainer

Bei Schlechtwetter während der Sommersaison dürfen für das Juniorentraining drei Hallenplätze gleichzeitig reserviert werden.

4.9        Tennisbekleidung / Tennisschuhe

Die Plätze dürfen nur in entsprechender Tennisbekleidung und Tennisschuhen betreten werden.

Das Betreten der Tennisplätze ist nur mit Tennisschuhen gestattet. Turn-, Stollen-, Lauf- und Jogging- Schuhe sind untersagt. In der Tennishalle dürfen nur Hallenschuhe benutzt werden. Während der Interclub-Saison sind die Gast-Mannschaften darauf hinzuweisen, dass Hallenschuhe mitgenommen werden müssen. Die Hallenschuhe sind, wenn möglich im Vorraum zur Tennishalle anzuziehen (Schmutz).

4.10   Bälle

Der tcab stellt für Meisterschafts, sowie für das Finalwochenende der Clubmeisterschaften die Bälle zur Verfügung. Im Übrigen spielen die Tennisspieler mit ihren eigenen Bällen.

4.11   Ballmaschine

  1. Die Ballmaschine ist Eigentum des tcab..
  2. Der ständige Abstellplatz der Maschine befindet sich hinter dem Vorhang auf Platz 11 in der Tennishalle. Sie darf nicht ausserhalb der Tennishalle benutzt werden. Nach dem Gebrauch ist die Ballmaschine wieder hinter dem Vorhang zu platzieren.
  3. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Der tcab lehnt jede Haftung ab.
  4. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Maschine nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benützen.
  5. Die Bälle in der Maschine dürfen nur bei gleichzeitiger Benützung der Maschine gebraucht werden. Alle Bälle sind am Ende der Spielzeit einzusammeln und in den Ballbehälter einzufüllen.
  6. Bei Störungen ist der Vorstand umgehend zu kontaktieren.

4.12   Sommersaison

4.12.1    Ballwand

Die Ballwand befindet sich hinter der Tennishalle und ist für alle Tennisspieler zugänglich (Code 777). Nach der Benützung ist die Gittertür zu verschliessen.

4.12.2    Interclub-Meisterschaften

In der Regel werden für die Interclub-Meisterschaften alle drei Hallenplätze benötigt. Der Leiter Wettkampf/Spielbetrieb (wettkampf@tcairport.ch) oder die Captains der IC Mannschaften geben nicht benötigte Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb frei.

5         Mitgliedschafts- und Angebotsreglement

5.1        Aktiv-Mitgliedschaften

Der tcab bietet verschiedene Aktiv-Mitgliedschaften an (Details unter: https://tcairport.ch/tennis-angebote/). Mit der Nachwuchsunterstützung unterstützt der Verein junge Tennisspieler und bietet Ihnen damit eine vergünstigte Mitgliedschaft an. Passiv-Mitgliedschaft

Während der Sommersaison dürfen Passivmitglieder zweimal eine Stunde auf unseren Sandplätzen unentgeltlich gemeinsam mit einem Aktiv-Mitglied des tcab Tennis spielen. Weitere Tennisstunden sind als Gast einzutragen und werden in Rechnung gestellt.

5.2        Sommer- und Wintertennis

Weitere Details zu Sommertennis Flex und Fix:  https://tcairport.ch/tennis-angebote/

Weitere Details zu Wintertennis Flex und Fix:  https://tcairport.ch/tennis-angebote/

5.3        Tennisunterricht Erwachsene

Weitere Details zum Tennisunterricht Erwachsene:  https://tcairport.ch/tennisschule/

 

5.4        Tennisunterricht Kids, Schüler & Junioren

Weitere Details zum Tennisunterricht Kids, Schüler & Junioren:  https://tcairport.ch/tennisschule/

6         Interclub-Reglement

6.1        Nomination der Mannschaften

Der tcab beteiligt sich an den Mannschaftsmeisterschaften des Schweizer Tennisverbandes, sofern das Interesse bei den Mitgliedern dazu vorhanden ist.

6.2        Mannschaften

Jedes Mitglied hat das Recht, sich für die Teilnahme am Mannschaftswettbewerb anzumelden. Es bleibt jedoch dem Vorstand vorbehalten, die Anzahl der Mannschaften festzulegen. Kriterien sind die Spielstärke und die Bereitschaft, an den Meisterschaftsterminen vorbehaltslos zur Verfügung zu stehen.

6.3        Spielerlizenz

Eine Spielerlizenz ist erforderlich, wenn ein Aktiv-Mitglied des tcab an einem Mannschaftswettbewerb oder an anderen, offiziellen, durch den Schweizer Tennisverband organisierten Tennisveranstaltungen teilnimmt. Lizenzen werden durch den Leiter Wettkampf/Spielbetrieb (wettkampf@tcairport.ch) beantragt. Die Kosten für die Spielerlizenz gehen zu Lasten des Spielers.

6.4        Finanzierung der Interclub-Mannschaften

Für jede gemeldete Mannschaft ist dem Verband eine Gebühr zu entrichten. Diese wird aus der Vereinskasse bezahlt. Falls eine Mannschaft nach der Anmeldung nicht antreten kann (bsp. zu wenig Tennisspieler), wird die fällige Busse den Mannschaftsmitgliedern in Rechnung gestellt.

6.5        Datenschutz

Die Datenschutzerklärung ist ein separates Zusatzdokument und auf der Webseite des tcab einsehbar.

§3. Sommer- und Wintertennis

Weitere Details zu Sommertennis Flex und Fix: Sommertennis
Weitere Details zu Wintertennis Flex und Fix: Wintertennis

§4. Tennisunterricht Erwachsene

Weitere Details zum Tennisunterricht Erwachsene: Clubtrainer

§5. Tennisunterricht Kids, Schüler & Junioren

Weitere Details zum Tennisunterricht Kids, Schüler & Junioren: Tennisschule Emanuel Reitz

VI.Interclub-Reglement

§1. Nomination der Mannschaften

Der tcab beteiligt sich an den Mannschaftsmeisterschaften des Schweiz Tennisverbandes, sofern das Interesse bei den Mitgliedern dazu vorhanden ist.

§2. Mannschaften

Jedes Mitglied hat das Recht, sich für die Teilnahme am Mannschaftswettbewerb anzumelden. Es bleibt jedoch dem Vorstand vorbehalten, die Anzahl der Mannschaften festzulegen. Kriterien sind die Spielstärke und die Bereitschaft, an den Meisterschaftsterminen vorbehaltslos zur Verfügung zu stehen.

§3. Spielerlizenz

Eine Spielerlizenz ist erforderlich, wenn ein Aktiv-Mitglied des tcab an einem Mannschaftswettbewerb oder an anderen, offiziellen, durch den Schweizer Tennisverband organisierten Tennisveranstaltungen teilnimmt. Lizenzen werden durch den Leiter Wettkampf/Spielbetrieb (wettkampf@tcairport.ch) beantragt. Die Kosten für die Spielerlizenz gehen zu Lasten des Spielers.

§4. Finanzierung der Interclub-Mannschaften

Für jede gemeldete Mannschaft ist dem Verband eine Gebühr zu entrichten. Diese wird aus der Vereinskasse bezahlt. Falls eine Mannschaft nach der Anmeldung nicht antreten kann (bsp. zu wenig Tennisspieler), wird die fällige Busse den Mannschaftsmitgliedern in Rechnung gestellt.

Bassersdorf, August 2023 tennisclub airport bassersdorf

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